Fachstelle Wohnungsnotfallhilfen
"Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung"
Bayerische Verfassung Art. 106 Abs. 1
Die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfen für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat den Auftrag frühzeitig durch Beratung und Begleitung den Verlust von Wohnraum zu verhindern.
Dadurch sollen die Kündigung des Mietvertrages und damit der Verlust der Wohnung vermieden werden.
Wer kann sich an uns wenden?
- Mieter*innen
- Vermieter*innen
- Mitarbeiter*innen von Behörden und Ämtern
- Nachbar*innen
- Freunde
- Angehörige
- Soziale Dienste
Je früher Sie sich an uns wenden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnung erhalten bleibt.
Angebot der Fachstelle
- Unterstützung bei Behördenkontakten
- Klärung von Sozialleistungsansprüchen
- Lösungsfindung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen
- Vermittlung zu ergänzenden Hilfen und Beratungsangeboten
- Unterstützung bei der Wohnungssuche