Zutritt zu unseren Einrichtungen: Geltende Regelungen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der weitestgehend aufgehobenen Regelungen zum Infektionsschutz, sind unsere Einrichtungen für Sie wieder frei zugänglich, sofern Sie keine Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, zu Ihrer eigenen Sicherheit, unsere Handdesinfektionsstationen zu nutzen, den Mindestabstand von 1,5 m zu einander einzuhalten und einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!