Institutionelles Schutzkonzept
Vor diesem Hintergrund ist für uns die Sicherstellung der Persönlichkeitsrechte, die Kultur des grenzachtenden Umgangs und die Prävention sexualisierter Gewalt eine Verpflichtung aller. Nicht nur gegenüber Hilfesuchenden, sondern auch unter den Mitarbeitenden, gleich welcher Rolle. Dies gilt auch für Ehrenamtliche, Praktikant*innen und Bundesfreiwilligendienstler*innen.
Unsere Häuser in Neuburg an der Donau und in Schrobenhausen mit deren Außenstellen sowie angeschlossenen Diensten sollen ein sicherer Ort für die uns Anvertrauten und für unsere Mitarbeitenden darstellen.
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die Bausteine für dieses achtsame Miteinander, benennt Regeln und Standards und soll die Kompetenz und Handlungssicherheit aller Mitarbeitenden stärken. Wir wollen sicherstellen, dass Persönlichkeitsrechte in unserer täglichen Arbeit beachtet werden.
Wir wirken an einer Weiterentwicklung der "Kultur der Achtsamkeit" in unserem Verband mit und übernehmen für unseren Teil Verantwortung.
Grundlage hierfür ist die 2020 überarbeitete "Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt" der Diözese Augsburg im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (DBK 2019 207a).
Die Entwicklung und Implementierung des institutionellen Schutzkonzepts findet in unserem Verband auf allen Ebenen statt und erfordert Führungskräfte und Mitarbeitende, die mit dem notwendigen Willen und Engagement dazu beitragen, dass neue Gewohnheiten entstehen, die gemeinsam im Alltag unserer Dienste und Einrichtungen gelebt werden.
So stehen wir für eine Kultur der Achtsamkeit.
Neuburg-Schrobenhausen, den 08. Mai 2023