Aufgabenstellung
Der Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. nimmt im Sinne der Katholischen Kirche karitative und soziale Aufgaben in der Regel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an.
Seine Hauptwirkungsfelder sind:
- die Unterstützung von Menschen in Not und ihre Begleitung auf ihrem Weg zu mehr Chancengleichheit und einem selbständigen und verantwortlichen Leben
- der Übernahme der Anwaltschaft für Benachteiligte, um deren Anliegen und Nöten Gehör zu verschaffen und diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen entgegenzutreten, die zu Benachteiligung oder Ausgrenzung führen,
- die Förderung des sozialen Bewusstseins in der Gesellschaft und des innerverbandlichen Zusammenhalts durch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- die Mitgestaltung der Sozial- und Gesellschaftspolitik, insbesondere durch Übernahme von Mitverantwortung für die Entwicklung bedarfsgerechter Infrastrukturen,
- die Durchführung von gesetzlichen Betreuungen, Information der Öffentlichkeit zu Betreuung und Vorsorgevollmachten, Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer,
- die Übernahme der Trägerschaft von Diensten und Einrichtungen in allen Aufgabenbereichen sozialer und karitativer Hilfe.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben soll der Caritasverband:
die Caritas in den Pfarrgemeinden sowie die ehrenamtliche Arbeit anregen und fördern
das Zusammenwirken aller auf dem Gebiet der Caritas tätigen Personen und Einrichtungen herbeiführen und in der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe mitwirken,
die Anliegen der Caritas vertreten und mit Behörden und sonstigen öffentlichen Organen zusammenarbeiten,
in Organisationen mitwirken, soweit Aufgabengebiete sozialer und karitativer Hilfe berührt werden,
karitative Aktionen und Werke im Zusammenwirken mit den karitativen Fachverbänden und Vereinigungen durchführen,
die Öffentlichkeit über die Anliegen der Caritas und sozial benachteiligter Menschen informieren.
Zur Verwirklichung seiner mildtätigen Ziele richtet der Verband seine Tätigkeit auch darauf, einzelne persönlich oder wirtschaftlich im Sinne des § 53 AO hilfsbedürftige Personen zu unterstützen, insbesondere durch ausschließlich für diesen Personenkreis bestimmte Dienste, Einrichtungen oder Zuwendungen.