Caritasrat
Der Caritasrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, den Vorsitzenden des Caritasrates eingeschlossen. Sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt; sie müssen selbst nicht Mitglied oder Vertreter eines Mitgliedes des Verbandes sein. Der Caritasrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Aufgaben des Caritasrates sind:
- Vertretung des Verbandes gegenüber dem Vorstand,
- Beratung und Entscheidung über verbandliche, politische und fachliche Fragen von besonderer Bedeutung,
- Wahl eines Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Caritasrates,
- Beschlussfassung über die Änderung des Zwecks des Verbandes und der Satzung und die Auflösung und Umwandlung des Verbandes
- Beratungen und Entscheidungen über Rechtsgeschäfte des Vorstandes, die der Zustimmung des Caritasrates vorbehalten sind,
- Festlegung von Grundsätzen für die Geschäftsführung durch den Vorstand
- Überwachung und Überprüfung der Geschäftsführung des Vorstandes und des Geschäftsführers; er darf sich dazu sachverständiger Dritter bedienen, die der Berufsverschwiegenheit unterliegen müssen,
- Entscheidung über Art und Umfang der jährlichen Rechnungsprüfung, die Bestimmung des Abschlussprüfers und die Entgegennahme des Prüfungsberichtes,
- Erarbeitung einer Stellungnahme zum Jahresabschluss, Haushaltsplan sowie Tätigkeits- und Finanzberichtes des Vorstandes zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung
- Vorschlag an die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes,
- Erstellung eines eigenen Tätigkeitsberichtes zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung,
- Entscheidung über Widersprüche gegen Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.
Die Mitglieder des Caritasrates sind:
Herr Dominik Weigl, Vorsitzender
Herr Peter Maul, Beisitzer und stellvertretender Vorsitzender
Herr Mark Friemel, Beisitzer