Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem /der 1. Vorsitzenden,
- dem /der 2. Vorsitzenden,
- einer weiteren Person, welche auf Vorschlag des/der zuständigen Dekans/Dekane aus pfarrlichen Gremien des Verbandsgebietes vom Bischof von Augsburg berufen wird
- dem Geschäftsführer, der von den übrigen Mitgliedern des Vorstandes nach Anhörung des Caritasrates berufen und abberufen wird.
Der 1. und 2. Vorsitzende werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die einzelnen Vorstandsmitglieder üben ihre Vorstandstätigkeiten ehrenamtlich aus.
Der Verband wird gem. § 26 BGB vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden jeweils allein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Im Innenverhältnis kann der 2. Vorsitzende den Verband nur bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertreten.
Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand hat nach Maßgabe des Gesetzes, dieser Satzung und den Beschlüssen des Caritasrates und der Mitgliederversammlung nach besten Kräften auf eine Erfüllung der Aufgaben und Verwirklichung der Ziele des Vereins hinzuwirken.
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Verbandes, insbesondere:
- die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes und die Aufstellung des Jahresabschlusses,
- die Entscheidung über die Begründung, Änderung und Beendigung von Dienstverhältnissen der Beschäftigten,
- die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Verbandsorgane.
- Der Vorstand hat seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasrat wahrzunehmen. Er hat ihm über alle wesentlichen Angelegenheiten des Verbandes zu berichten und eine umfassende Kontrolle seiner Tätigkeit zu ermöglichen. Die Berichtspflichten gegenüber dem Caritasrat umfassen insbesondere:
- die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung,
- die Entwicklung der Geschäfte, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Liquidität,
- die Vorlage von Jahresabschluss, Tätigkeits- und Finanzbericht sowie des Berichts über gebundene Unternehmen und Beteiligungen.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der insbesondere die Geschäftsverteilung und die regelmäßige Unterschriftsberechtigung geregelt sind. In dieser sind auch die Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers für die laufende Geschäftsführung zu regeln.
Die Mitglieder des Vorstandes haben gegenüber Dritten über alle Vorgänge, die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt haben sie alle schriftlichen Unterlagen, die ihre Amtstätigkeit betreffen, an den Vorsitzenden des Caritasrates herauszugeben.
Mitglieder des Vorstandes sind:
1. Vorsitzende: Frau Dr. Stephanie Englert- Dougherty
2. Vorsitzender: Herr Nicolaus Weigl
Seelsorgegeistlicher: Herr Dekan Pfarrer Werner Dippel
Geschäftsführer: Herr Hans-Peter Wilk