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  • Von Kurberatung bis Selbsthilfegruppe: Pflegende Angehörige können sich an vielen Stellen Hilfe holen
Pressemitteilung Berlin

Von Kurberatung bis Selbsthilfegruppe: Pflegende Angehörige können sich an vielen Stellen Hilfe holen

Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai macht der Deutsche Caritasverband auf seine Hilfs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufmerksam, denn diese Aufgabe ist ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen.

Erschienen am:

10.05.2022

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Laut statistischem Bundesamt gelten 4,13 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen - meistens Frauen, die "den größten Pflegedienst der Nation" darstellen. 

Überforderung der pflegenden Angehörigen auf vielen Ebenen

70% der privat Pflegenden fühlen sich in ihrem Pflegealltag bereits nach wenigen Monaten überfordert. Fehlende Wertschätzung, Berufstätigkeit, das Kümmern um die eigenen Kinder und Enkelkinder belasten erheblich den Alltag. Dazu kommen erhöhte finanzielle Ausgaben, eine häufig beengte Wohnsituationen sowie psychischer und emotionaler Druck durch die ständige Verfügbarkeit. Vielen Angehörigen fehlt es zudem an pflegerischen und medizinischen Kompetenzen, beispielsweise bei der Grundversorgung des Patienten oder bei Auftreten einer Demenz. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen haben täglich körperliche Beschwerden.

Anrecht auf Entlastung

Der Gesetzgeber hat Entlastungsmöglichkeiten geschaffen, u.a. mit dem gesetzlichen Anspruch der Pflegezeit für Angehörige. Durch die Pflegezeit können sich Arbeitnehmer_innen, maximal für sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten. Pflegende Angehörige erhalten so die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu pflegen, ohne Angst haben zu müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Seit 2015 besteht zudem im Akutfall bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung das Recht auf Bezahlung für max. zehn Tage, das bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt und über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird. Eine andere Möglichkeit ist die Entlastung der Pflegeperson durch die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Finanzierungen wird hierbei je nach Pflegegrad von den Pflegekassen mitgetragen. Darüber hinaus können pflegende Angehörige eine Kur beantragen, die zu den ambulanten Vorsorgeleistungen der jeweiligen Krankenkasse bzw. zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung gehören.

  • Haushaltnahe Dienstleistungen, auch für pflegende Angehörige:
    Eine Unterstützungskraft kommt nach einem Erstgespräch regelmäßig zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt in alltäglichen hauswirtschaftlichen Arbeiten. 
    Eine Haushaltshilfe kann auch im Rahmen eines Unterstützungsangebots im Alltag nach § 45a SGB XI abgerechnet werden. Diese Leistung besteht ab Pflegegrad 1, ist jedoch auf 125 Euro limitiert. Dabei besteht auch die Möglichkeit, höhere Beträge einzusetzen, sofern der pflegebedürftige Mensch von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Pflegesachleistung bis zu 40 Prozent für die Unterstützungsangebote umzuwidmen. Das Angebot bietet beispielsweise die Caritas in Südniedersachsen, Dresden, München oder im Rhein-Erft-Kreis.
  • Kurberatung für pflegende Angehörige:
    Die Caritas unterstützt z.B. bei der Beantragung und Auswahl einer geeigneten Kurklinik, aber auch bei der Organisation und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur. In Einzelfällen können Kuren auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen stattfinden. Dieses Angebot wird u.a. bei der Caritas in Wilhelmshafen, Mecklenburg, Regensburg oder Bochum durchgeführt.
  • Pflegeberatung:
    Zu den Aufgaben der Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen konkreten Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Die Berater_innen weisen auch auf Entlastungsangebote für Pflegepersonen hin. Die anfallenden Kosten der umfassenden Beratung übernehmen die Pflegekassen. Diese Beratungen werden u.a. bei der Caritas in Osnabrück, Leipzig, Würzburg und Dortmund angeboten.
  • Schulungs- und Pflegekurse:
    Die Kurse vermitteln grundlegende Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit und werden bundesweit bei vielen Caritasverbänden angeboten. In einem speziellen Pflegeübungszentrum der Caritas in Rhön-Grabfeld können darüber hinaus Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 21 Tagen zusammenleben und gemeinsam Pflege "üben".
  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige:
    Aus Sorge, die übernommene Verantwortung nicht gut genug auszufüllen, werden z.T. eigene Grenzen überschritten. In Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen finden entlastende Gespräche in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Tipps und Anregungen von professioneller Seite helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen. Die Caritas in Magdeburg, Düren-Jülich oder Lichtenfels organisieren u.a. diese Gruppen.
  • Seniorenreisen und Tagesfahrten, zum Beispiel für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:
    Die speziell für Senioren konzipierten Reisen der Caritas bieten nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch Gesellschaft und neue Erfahrungen, bei denen auch pflegende Angehörige teilhaben können. Erfahrenen, ehrenamtliche Reisebegleiter, die entsprechend fachlich geschult sind, begleiten die Reisen. Dieses Angebot bietet die Caritas u.a. in Dortmund, Fulda, Aachen oder Frankfurt.

Pflegende Angehörige, die Entlastung wünschen, können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an ihren Caritasverband vor Ort wenden. Weitere Informationen unter: caritas.de/adressen

Hinweis an die Medien: Die Caritasverbände vor Ort unterstützen Sie gern bei fachlichen Fragen oder bei der Suche nach geeigneten Interviewpartnern

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