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  • Zum Leben, nicht zum Tod, gehört die Sterbezeit
Pressemitteilung Berlin

Zum Leben, nicht zum Tod, gehört die Sterbezeit

Caritas-Präsident Peter Neher zum heutigen Gastbeitrag zum Thema ´assistierter Suizid` in der Frankfurter Allgemeine Zeitung

Erschienen am:

25.05.2021

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

"Einen Sterbewunsch anzuerkennen ist etwas anderes, als die Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen: Die Gesellschaft muss sich noch viel stärker um eine respektvolle und kompetente Hospiz- und Palliativversorgung bemühen, statt Hilfen zum Suizid zu diskutieren", kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher den heutigen Gastbeitrag zum Thema "assistierter Suizid" in der FAZ.

"Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) für kirchliche Rechtsträger verbindlich ist, werden wir weiter auf die Unschlüssigkeit und Problematik eines überzogenen Autonomie-Begriffs des Urteils verweisen. Dieses Urteil muss sich der Kritik stellen und kann nach wie vor nicht unwidersprochen bleiben.

Seelsorgerliche Begleitung und Hilfe auch ohne assistierten Suizid

Es ist unbenommen, dass Menschen für sich ab einem gewissen Punkt entscheiden: ich möchte und kann die letzte Wegstrecke nicht mehr gehen. Aber es kann nie ein Akt christlicher Barmherzigkeit sein, bei einem Sterbewunsch die Mittel zum Suizid bereitzustellen. Assistierter Suizid kann nicht der Weg sein, Schmerz und Einsamkeit zu überwinden. Dabei geht es nicht darum, Hilfe ´vorzuenthalten`, sondern etwas nicht anzubieten, was mit einer christlichen Grundhaltung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

Es muss möglich sein als Seelsorger, als Medizinerin, als Pflegekraft oder als Einrichtung uneingeschränkt zum Lebensschutz zu stehen. Die Grundhaltung bei der Caritas ist: Suizid können wir nicht unterstützen. Aber wir werden alles zu tun versuchen, damit jemand keine Schmerzen hat, Angst und Einsamkeit überwindet und im Sterben seine Würde behält.

Menschen könnten unter Druck geraten

Oft "täten sich Ehepartner der Kinder schwer mit der Entscheidung eines Angehörigen, eine Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen," schreiben die Autoren des Gastbeitrags. Das stimmt. Richtig ist aber auch, dass Angehörige einen Sterbenskranken in die Situation bringen können - ob direkt oder indirekt, gewollt oder ungewollt - den Suizid zu wünschen. Vielleicht gibt es auch Situationen, in denen der Sterbenskranke vor diesem Ansinnen geschützt werden muss. Wie aber soll das geschehen, wenn der assistierte Suizid in den Einrichtungen als Mittel zugelassen würde, wenn auch als letztes? Und was ist mit Menschen, die offenkundig in ihrem freien Willen eingeschränkt sind und nach einem assistierten Suizid verlangen?

Keine ´reguläre` Form der Leid- bzw. Altersbewältigung

Sobald eine Einrichtung den assistierten Suizid anbietet, zählt dieser unmittelbar zum regulären Aufgabenportfolio und kann nicht mehr nur zum äußersten Grenz- und Ausnahmefall erklärt werden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie in einer kirchlichen Einrichtung nicht mit der Möglichkeit assistierten Suizids konfrontiert werden. Und die Mitarbeitenden der Caritas müssen sich darauf verlassen können, dass solche Handlungen nicht von ihnen erwartet werden. Für alle Einrichtungen sollte gelten, dass assistierter Suizid eben keine ´reguläre` Form der Leid- bzw. Altersbewältigung darstellt."

  • Ansprechperson
Stoiser, Anja
Anja Stoiser
Stellvertretende Pressesprecherin
+49 30 284447-44
+49 30 284447-44
Anja.Stoiser@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung Sterbehilfe

Caritas-Präsident Peter Neher nach Urteil zur Suizidhilfe: Selbsttötung kann nicht die Lösung sein

Downloads

PDF | 38,8 KB

Impuls „Professionelle Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen?"

Impuls im Rahmen des digitalen Dialogformats Kompakt und Kontrovers – das ZdK afterwork am 23.02.2021.
PDF | 825,2 KB

Bundesrahmenhandbuch für die Qualitätsentwicklung stationärer Hospize

Das Ziel des Bundesrahmenhandbuchs ist es, stationäre Hospize bei der Entwicklung eines eigenen, auf ihre jeweilige Einrichtung zugeschnittenen Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen und auf diese Weise die Qualität ihrer Einrichtung darzustellen und ggf. weiterzuentwickeln (72 Seiten, Stand: Januar 2020).
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