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Stellungnahme

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz)

Steigende Wohnkosten dürfen nicht dazu führen, dass immer mehr Menschen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Wohngeld gestärkt, jedoch sind weitergehende Reformen notwendig, um ein familiengerechtes Wohnen für einkommensschwache Haushalte sicherzustellen.

Erschienen am:

16.09.2019

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt das Vorhaben, das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem zu stärken. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der regelhaften zweijährigen Dynamisierung des Wohngeldes. Diese trägt dazu bei, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und steigende Wohnkosten nicht zum Anspruchsverlust oder Systemwechsel führen. Die vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach Mietstufen sowie die Einführung einer neuen Mietstufe VII ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die Obergrenzen Mietniveau und -spreizung realistisch abbilden. Positiv ist die vorgesehene Senkung der Transferentzugsrate von 45 auf 40 Prozent.

Forderung nach Heizkosten- und Klimakomponente

Begrüßt werden außerdem die Einführung einer Freibetragsregelung, die unter anderem bürgerschaftliches Engagement honorieren soll, sowie die Erhöhung des anrechnungsfreien Betrags für Pflegebedürftige und des Freibetrags für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Versäumt wird im Referentenentwurf die Einführung einer Heizkostenkomponente, durch welche die Preisentwicklungen in diesem Bereich transparent nachvollziehbar wären. Außerdem fordert der DCV die zeitnahe Berücksichtigung einer Klimakomponente.

Um eine bessere Harmonisierung mit dem SGB II zu erreichen und Schnittstellenprobleme zu mindern, sollte auch im Wohngeld ein Erwerbstätigenfreibetrag vorgesehen werden. Der Deutsche Caritasverband bedauert, dass die aufenthaltsrechtliche Unschädlichkeit des Wohngeldes im Gesetzentwurf erneut nicht geregelt wird. Problematisch ist auch, dass Schnittstellenprobleme, die durch die Unterhaltsvorschussreform und die Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf das Wohngeld offenkundig geworden sind und insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern finanziell schlechter stellen, nicht angegangen werden.

Bei zukünftigen Reformen sollten das Mietniveau und die Mietenspreizung in den Regionen im Wohngeld realistischer abgebildet werden. Um eine zeitnahe Realwertsicherung zu gewährleisten, fordert der DCV eine jährliche Anpassung des Wohngeldes.

  • Ansprechperson
Dr. Birgit Fix
Dr. Birgit Fix
Referatsleiterin Kontaktstelle Politik (Tandemleitung)
+49 30 284447-78
+49 30 28444788-88
+49 30 284447-78
+49 30 28444788-88
+49 30 28444788-88
birgit.fix@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Dr. Olga Orlanski
0761 200-443
0761 200-443
olga.orlanski@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e.V.
Referat Sozialwirtschaft
Karlstr. 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung Wohngeld

Caritas fordert Klimakomponente

Fachpolitischer Impuls Wohnungspolitik

Das Wohngeld als vorrangiges Sicherungssystem stärken

Stellungnahme Fachpolitischer Impuls

Ein Zuhause für alle – für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik

Downloads

PDF | 139,7 KB

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz)

Der Deutsche Caritasverband hat 2018 im Rahmen seiner Jahreskampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ nachdrücklich auf die sozialpolitische Bedeutung der Wohnungspolitik hingewiesen. Er nimmt daher ausführlich Stellung zu diesem Gesetz, das wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Wohngeldes enthält (16.9.2019).
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