"Mensch bleibt Mensch, auch ohne Aufenthaltsrecht"
Unterschiedliche Ereignisse veranlassen Menschen ihre Heimat zu verlassen, um in anderen Ländern eine Existenzmöglichkeit zu suchen. Die Caritas berät die Menschen in ihrer schwierigen Lage, gemäß unserem Menschen- und Leitbild, und versucht so den Aufenthalt für diese Menschengruppe erträglicher und humaner zu gestalten. Entsprechend den staatlichen und gesetzlichen Vorgaben, bietet die Caritas in den Regierungsunterkünften Sprechstunden an, die sehr hohe Besucherzahlen aufweisen.
Ebenfalls stehen unsere Mitarbeiter in direktem Kontakt mit Fachanwälten, die aktuelle gesetzliche Änderungen umgehend mitteilen. Diese Hilfen sind wegen der drohenden Abschiebung oft von existenzieller Bedeutung.
Aufgabenbereiche
- Asylverfahrensberatung der AsylbewerberInnen (Informationen/ Unterstützung)
- Erläuterungen zu rechtlichen Fragestellungen und im Bedarfsfall Kontaktperson zu Anwälten
- Unterstützung bei behördlichen Kontakten/Briefverkehr
- generelle Beratung der AsylbewerberInnen in Alltagsfragen, Orientierungshilfen
- Klärung von spezifischen Bedarfen und Vermittlung an weitere Fachdienste (u.a. psychologischer Dienst, Fachärzte)
- Erstberatung nach Zuerkennung eines Aufenthaltsstatus, Vermittlung an die Migrationsberatung
- Begleitung der freiwilligen UnterstützerInnen:
- Teilnahme an AK-Treffen wenn erforderlich und erwünscht
- Beratung von freiwilligen UnterstützerInnen im Bereich Asyl
- Einzelfragen zu spezifischen KlientInnen unter berücksichtigung der Schweigepflicht
- Erstinformation bei Gründung von Unterstützerkreisen oder Vorabinformation in der Gemeinde bei Bedarf
- Sozialpädagogische Interventionen in den Unterstützerkreisen oder in den jeweiligen Unterkünften